Die gesetzliche Grundlage für die Saftherstellung in Deutschland ist die Fruchtsaftverordnung (FrSaftV).Nach FrSaftV darf als Saft nur ein solches Getränk bezeichnet werden, das zu 100% aus dem Fruchtsaft und Fruchtfleisch der entsprechenden Früchte stammt. Bei unserem Saftangebot ist für jeden etwas dabei.
Bitte beachten Sie, dass nicht in allen unseren Getränkemärkten das ganze Produktsortiment erhältlich ist. Falls Sie Fragen zum Sortiment haben, wenden Sie sich direkt an den Marktleiter vor Ort oder fragen Sie bei uns in der Zentrale nach. Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Tel: 09451/910-0
E-Mail: info@hausler-getraenke.de